In Afghanistan darf man mit dem Messer zustechen - Betreute im unbetreuten Ausgang
Eine Gerichtsreportage die den Hasspostern jede Menge "Brennstoff" liefert. Wieder einmal.
Das österreichische Bundesheer ist unschuldig.
Ordentliche Gerichte dürfen den Fall eines in der Grundausbildung verstorbenen Präsenzdieners nicht behandeln, dafür gibt es Komissionen.
Bravo Herr SPÖ Doskozil !
http://derstandard.at/2000063471099/Nach-Tod-eines-Rekruten-in-Horn-Vorwuerfe-entbehren-fuer-Kommission?ref=rec
Wolfgang Kirchlitner
botspider1998@gmail.com
b)
Irgendwer wird lachen.
Wahrscheinlich ein Mann.
Der stellte einen herrenlosen Koffer in einer U-Station ab.
https://derstandard.at/2000061860668/Wien-U6-Station-wegen-herrenlosem-Gepaeck-gesperrt