Donnerstag, 17. Juli 2003
Schwarze Katzen auf braunem Hintergrund
Merkwürdig, groß die Klappe aufreissen aber einfangen darf ich sie :(
Zwei Datenvermarkter in Österreich gestrandet
Zwei Unternehmen wurde Direktzugriff zu ZMR-Daten entzogen:
Auf Grund der Berichterstattung der ARGE DATEN über zwei Unternehmen (Advokat
und Jusline), die besonders aggressiv Meldedaten vermarketeten, wurde beim BMI
ein Prüfverfahren durchgeführt.
Dieses Prüfverfahren führte zum Entzug der Direktabfrageberechtigungen bei
zwei ZMR-Meldedatenprovidern. Offiziell wurden die Namen der beiden
betroffenen Organisationen nicht genannt, auf Anfrage bei JUSLINE und ADVOKAT
gab man sich uninformiert.
Unzulässige 'zweistufige' Meldedatenabfrage beim BMI:
Das eigentliche Problem der Meldedatenabfrage ist jedoch die durch das BMI
angebotene und von den ZMR-Providern übernommene 'zweistufige'
Meldedatenabfrage.
Laut Meldegesetz müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und ein
zusätzliches Merkmal angegeben werden, um die Meldedaten zu erhalten.
Tatsächlich ist in vielen Fällen das Geburtsdatum nicht bekannt, daher bietet
das BMI eine 'zweistufige' Abfragemöglichkeit an, in der zuerst der Name
anzugeben ist, anschließend werden Geburtsdaten in einer Liste vorgeschlagen.
Aus diesen kann man dann geeignet erscheinende Personen auswählen. Dies
widerspricht eindeutig dem Meldegesetz.
http://www.jusline.at
http://www.advokat.at
Quelle: http://www.argedaten.at