4. Gebrauch der Schreiber.link-Dienstleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Schreiber.link-Dienstleistungen nicht zu einem ungesetzlichen Zweck zu verwenden. Zudem ist die Inanspruchnahme der Schreiber.link-Dienstleistungen nur zulässig, sofern diese nicht sonstigen AGB der Post - so z.B. den AGB Briefdienst Inland - widerspricht.
5. Ergebenheit gegenüber dem Gesetz
Der Kunde ist für die Inhalte der in Anspruch genommenen Schreiber.link-Dienstleistungen und für ihre sachgemäße Verwendung verantwortlich, die Post trifft hier keinerlei Verantwortung.
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Die verschiedensten AGB`s nerven aber zunehmend, besonders wenn sie in einer derart gestelzten Sprache erfolgen.
Ist man kriminell wenn man sich dem Gesetz nicht ergibt ? ;)