Aus dem Veranstaltungsgesetz:
Theater und Variete
anmeldepflichtig
Theateraufführungen und Varietevorführungen, wenn die Veranstaltungsstätte
einen Fassungsraum von weniger als 50 Personen besitzt (*1) und keine ihrer Natur
nach wilden Raub- oder Großtiere (*2) verwendet werden.
Theater- und Varieteaufführungen ohne Erwerbscharakter durch Dilettanten (*3),
ausgenommen Stripteasevorführungen(*4).
(*1) Natürlich sind ALLE ANDEREN zu Beginn vor 1000enden Leuten aufgetreten ;)
(*2) Können`s haben die Raubtiere.
BADHOFER wo ist dein Löwenlink ?
(*3) Ich bin sicher nicht so ein Dilettant wie die geistigen Urheber solcher Vorschriften - an die sich normalerweise sowieso Niemand hält. Ich schon, bin ährlicher als die FPÖ.
(*4) Dann strippen wir halt zur Not *gg*
Geänderte Bedingungen aber keine Absage:
1.12.,8.12.,15.12.,22.12. 20:00 Uhr
Bestellte und reservierte Karten behalten insofern ihre Gültigkeit als ihnen ein super Sitzplatz garantiert wird.