Drei mal was kurzes vom Tod
1.)
Die Tageszeitung Österreich berichtet in ihrer heutigen Ausgabe das jener betrunkene Autoraser aus Kärnten nicht mehr im Zusammenhang mit seinen sexuellen Vorlieben
erwähnt werden darf. (19.11.2009)
Ein Richter in Graz / Stmk hat entschieden.
2.)
Nach dem Tod in der Mausefalle (hier ist nicht der Abschnitt auf der Kitzbühler Streif gemeint) haben auch Mäuse das Recht auf ein anständiges Begräbnis.
Bestatterweblog
3.)
Ob Lenin etwas gegen Baumbestattungen hatte, in Lehnin (Deutschland) wird es auch in Zukunft keine geben.
maerkischeallgemeine
Liebe Grüße aus Wien :)
RokkerMur
Vertrauliche Hinweise,Whistleblower schicken Akten nur bis maximal 25 Kilo, Bilder,Videos
an:
kirchleitner@gmail.com
oder:
an geheim
postfach 3
a-1108 wien
Und jetzt hau i mi ins Pendl Bendl.