ÖVP Steiermark: Verurteilter darf weitermachen
Der Parteifreund von Reinhold Lopatka legte Rechtsmittel (via orf.at) gegen seine Verurteilung ein.
Illegale Parteifinanzierung ist keine Korruption.
Für den Herrn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Illegale Parteifinanzierung ist keine Korruption.
Für den Herrn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
RokkerMur - 2016.06.09, 15:23