ihr kinderlein kommet, Stephansdom Verbot/Berichtigung 18.1.2015
update 18.1.2014
und eine Berichtigung !
Die Schuld des Vizedirektors ist bis Heute nicht erwiesen.
Derzeit stellt sich das Ganze sogar als Intrige dar.
Der Stadtschulrat ermittelt.
Für die warteschlange erfolgte keinerlei Aufforderung diese Berichtigung zu bringen.
Nebenbei erwähnt, haben auch Vizedirektionen ein Recht auf die Unschuldsvermutung.
Also gilt für den Vizedirektor natürlich die Unschuldsvermutung.
update: 6.1.2015
update: 7.1.2015
beachtliche Hinweise:
(Achtung: ziemlich hoher Datenverbrauch !)
http://kurier.at/chronik/wien/muslime-durften-dom-nicht-besuchen/105.546.665
Den Link habe ich nicht verkleinert weil er kurz und bündig den Skandal erklärt.
...soll der stellvertretende Schuldirektor einer Klasse, die zur Hälfte aus Muslimen besteht, einen Ausflug in den Stephansdom untersagt haben. Mit der Begründung, die muslimischen Schüler könnten in der Kirche Kreuze herunterreißen.
Gratulation an den Vize Schulleiter, auf so eine Idee muss man erst kommen.
Erfahren habe ich die Meldung bei FB.
(Name wegeditiert)
Sagenhaft was für Leute in Wien Bildung produzieren.
Erstveröffentlichung: 1.1.2015
update: 6.1.2015
Ein Kommentar in der Warteschlange:
Kopfschütteln über Medien
Es wurde von den Medien NICHT überprüft, ob der Direktor das wirklich gesagt hat. Hat er nämlich nicht! Die Lehrerin hat das den Schülern so mitgeteilt, um Stimmung gegen den Direktor zu machen. Und schon nehmen die Medien das ohne Rückfrage an. Der Schüler, der den Brief geschrieben hat wurde von der Lehrerin falsch informiert, warum der Besuch nicht zustande gekommen ist. Die Lehrerin hat die Schüler für ihre Zwecke missbraucht. Ich würde die Lehrerin wegen Rufschädigung klagen!
Selbstverständlich gilt für den Vize-Direktor die Unschuldsvermutung.
Dann postete noch wer als "Schulverwaltung":
http://warteschlange.twoday.net/stories/1022383096/comment
und eine Berichtigung !
Die Schuld des Vizedirektors ist bis Heute nicht erwiesen.
Derzeit stellt sich das Ganze sogar als Intrige dar.
Der Stadtschulrat ermittelt.
Für die warteschlange erfolgte keinerlei Aufforderung diese Berichtigung zu bringen.
Nebenbei erwähnt, haben auch Vizedirektionen ein Recht auf die Unschuldsvermutung.
Also gilt für den Vizedirektor natürlich die Unschuldsvermutung.
update: 6.1.2015
update: 7.1.2015
beachtliche Hinweise:
(Achtung: ziemlich hoher Datenverbrauch !)
http://kurier.at/chronik/wien/muslime-durften-dom-nicht-besuchen/105.546.665
Den Link habe ich nicht verkleinert weil er kurz und bündig den Skandal erklärt.
...soll der stellvertretende Schuldirektor einer Klasse, die zur Hälfte aus Muslimen besteht, einen Ausflug in den Stephansdom untersagt haben. Mit der Begründung, die muslimischen Schüler könnten in der Kirche Kreuze herunterreißen.
Gratulation an den Vize Schulleiter, auf so eine Idee muss man erst kommen.
Erfahren habe ich die Meldung bei FB.
(Name wegeditiert)
Sagenhaft was für Leute in Wien Bildung produzieren.
Erstveröffentlichung: 1.1.2015
update: 6.1.2015
Ein Kommentar in der Warteschlange:
Kopfschütteln über Medien
Es wurde von den Medien NICHT überprüft, ob der Direktor das wirklich gesagt hat. Hat er nämlich nicht! Die Lehrerin hat das den Schülern so mitgeteilt, um Stimmung gegen den Direktor zu machen. Und schon nehmen die Medien das ohne Rückfrage an. Der Schüler, der den Brief geschrieben hat wurde von der Lehrerin falsch informiert, warum der Besuch nicht zustande gekommen ist. Die Lehrerin hat die Schüler für ihre Zwecke missbraucht. Ich würde die Lehrerin wegen Rufschädigung klagen!
Selbstverständlich gilt für den Vize-Direktor die Unschuldsvermutung.
Dann postete noch wer als "Schulverwaltung":
http://warteschlange.twoday.net/stories/1022383096/comment
RokkerMur - 2015.01.24, 17:03