Kindermissbrauch: Berlins Polizei in Erklärungsnot
Ein Kind in falschen Kreisen hatte laut Polizei "einvernehmlich Sex" !
Man kann nur hoffen das die Ermittler einen schwarzen Tag hatten und in ähnlichen Fällen anders agieren:
Denn egal was geschehen ist: Sexuelle Handlungen gegenüber einem 13-jährigen Kind sind ein Verbrechen (§§ 176-177 StGB), auch wenn das Kind diesen Handlungen zugestimmt haben sollte und das darf niemand unter den Teppich kehren.
Immerhin hat ein "unter dem Teppich kehren" und beschwichtigen diesmal das Gegenteil bewirkt.
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