Wien: Wie meldet man Veranstaltungen bei BEKLOPFTEN an ?
Aus dem Veranstaltungsgesetz:
Theater und Variete
anmeldepflichtig
Theateraufführungen und Varietevorführungen, wenn die Veranstaltungsstätte
einen Fassungsraum von weniger als 50 Personen besitzt (*1) und keine ihrer Natur
nach wilden Raub- oder Großtiere (*2) verwendet werden.
Theater- und Varieteaufführungen ohne Erwerbscharakter durch Dilettanten (*3),
ausgenommen Stripteasevorführungen(*4).
(*1) Natürlich sind ALLE ANDEREN zu Beginn vor 1000enden Leuten aufgetreten ;)
(*2) Können`s haben die Raubtiere.
BADHOFER wo ist dein Löwenlink ?
(*3) Ich bin sicher nicht so ein Dilettant wie die geistigen Urheber solcher Vorschriften - an die sich normalerweise sowieso Niemand hält. Ich schon, bin ährlicher als die FPÖ.
(*4) Dann strippen wir halt zur Not *gg*
Geänderte Bedingungen aber keine Absage: 1.12.,8.12.,15.12.,22.12. 20:00 Uhr
Bestellte und reservierte Karten behalten insofern ihre Gültigkeit als ihnen ein super Sitzplatz garantiert wird.
Theater und Variete
anmeldepflichtig
Theateraufführungen und Varietevorführungen, wenn die Veranstaltungsstätte
einen Fassungsraum von weniger als 50 Personen besitzt (*1) und keine ihrer Natur
nach wilden Raub- oder Großtiere (*2) verwendet werden.
Theater- und Varieteaufführungen ohne Erwerbscharakter durch Dilettanten (*3),
ausgenommen Stripteasevorführungen(*4).
(*1) Natürlich sind ALLE ANDEREN zu Beginn vor 1000enden Leuten aufgetreten ;)
(*2) Können`s haben die Raubtiere.
BADHOFER wo ist dein Löwenlink ?
(*3) Ich bin sicher nicht so ein Dilettant wie die geistigen Urheber solcher Vorschriften - an die sich normalerweise sowieso Niemand hält. Ich schon, bin ährlicher als die FPÖ.
(*4) Dann strippen wir halt zur Not *gg*
Geänderte Bedingungen aber keine Absage: 1.12.,8.12.,15.12.,22.12. 20:00 Uhr
Bestellte und reservierte Karten behalten insofern ihre Gültigkeit als ihnen ein super Sitzplatz garantiert wird.
RokkerMur - 2003.11.24, 08:17
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