Den ORF hat es erwischt
Dr. Fritz Goergen, Wahlkampfleiter von Jürgen W. Möllemann für den Landtagswahlkampf 2000
Urteilsveröffentlichung Dr. Fritz Goergen
Im Namen der Republik
Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Georg Nowotny in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Fritz Goergen, Kommunikationsberater, D-50996 Köln, Auenweg 73, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1d, wider die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk (ORF), 1136 Wien, Würzburggasse 30, vertreten durch Korn Frauenberger, 1040 Wien, Argentinierstraße 20/1/3 wegen Unterlassung (Euro 22.340,-), Entgelt (Euro 500,-) und Veröffentlichung (Euro 1.500,-) nach dem UrhG (eingeschränkter Gesamtstreitwert Euro 24.340,-) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht:
Der Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, das in der Beilage ./A dargestellte Portraitfoto des Klägers, an welchem dem Kläger die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, ohne dessen Zustimmung, insbesondere durch öffentliches Abrufbarhalten und/oder Zugänglichmachen auf der Website http://www.orf.at, zu vervielfältigen und /oder zu verbreiten.
Der Beklagte ist schuldig, binnen 14 Tagen dem Kläger zu Handen seiner Vertreterin für die rechtswidrige Veröffentlichung laut Punkt 1) ein angemessenes Entgelt von EUR 175,-- ( § 86 UrhG) sowie pauschalierten Schadenersatz von EUR 175,-- (§ 87 Abs 3 UrhG), gesamt somit EUR 350,-- samt 4% Zinsen seit 11.6.2002, zu bezahlen.
Der Beklagte ist schuldig, binnen 14 Tagen auf seine Kosten das Urteil in den Punkten 1) - 3) zumindest für ein Monat auf der Frontpage von www.orf.at und zumindest drei Monate mit einem PopUp-Fenster oder einem Link "Urteilsveröffentlichung Dr. Fritz Goergen" auf der Frontpage auf der Subpage www.orf.at/orfon/020606-51599/5598txt_story.html mit der Bezeichnung "Urteilsveröffentlichung" in der üblichen Zeichengröße und dem üblichen Zeilenabstand, mit Fettumrandung und Fettüberschrift sowie gesperrt geschriebenen Prozessparteien und Parteienvertretern erscheinen lassen.
Handelsgericht Wien
1010 Wien, Riemergasse 7
Abt. 37, am 17.2.2003
http://www.orf.at
Urteilsveröffentlichung Dr. Fritz Goergen
Im Namen der Republik
Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Georg Nowotny in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Fritz Goergen, Kommunikationsberater, D-50996 Köln, Auenweg 73, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1d, wider die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk (ORF), 1136 Wien, Würzburggasse 30, vertreten durch Korn Frauenberger, 1040 Wien, Argentinierstraße 20/1/3 wegen Unterlassung (Euro 22.340,-), Entgelt (Euro 500,-) und Veröffentlichung (Euro 1.500,-) nach dem UrhG (eingeschränkter Gesamtstreitwert Euro 24.340,-) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht:
Der Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, das in der Beilage ./A dargestellte Portraitfoto des Klägers, an welchem dem Kläger die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, ohne dessen Zustimmung, insbesondere durch öffentliches Abrufbarhalten und/oder Zugänglichmachen auf der Website http://www.orf.at, zu vervielfältigen und /oder zu verbreiten.
Der Beklagte ist schuldig, binnen 14 Tagen dem Kläger zu Handen seiner Vertreterin für die rechtswidrige Veröffentlichung laut Punkt 1) ein angemessenes Entgelt von EUR 175,-- ( § 86 UrhG) sowie pauschalierten Schadenersatz von EUR 175,-- (§ 87 Abs 3 UrhG), gesamt somit EUR 350,-- samt 4% Zinsen seit 11.6.2002, zu bezahlen.
Der Beklagte ist schuldig, binnen 14 Tagen auf seine Kosten das Urteil in den Punkten 1) - 3) zumindest für ein Monat auf der Frontpage von www.orf.at und zumindest drei Monate mit einem PopUp-Fenster oder einem Link "Urteilsveröffentlichung Dr. Fritz Goergen" auf der Frontpage auf der Subpage www.orf.at/orfon/020606-51599/5598txt_story.html mit der Bezeichnung "Urteilsveröffentlichung" in der üblichen Zeichengröße und dem üblichen Zeilenabstand, mit Fettumrandung und Fettüberschrift sowie gesperrt geschriebenen Prozessparteien und Parteienvertretern erscheinen lassen.
Handelsgericht Wien
1010 Wien, Riemergasse 7
Abt. 37, am 17.2.2003
http://www.orf.at
RokkerMur - 2003.12.19, 05:53
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