Verstoßt das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung?
Wenn ja dann werden, bei Klage an den Verfassungsgerichtshof und deren Bestätigung, die Pensionisten alles zurückzahlen müssen.
Und wir wäre wieder bei Münschhausen :((
Kontakt:
INGRID KIRNICH - R.I.P. + 10.1.2016
(warteschlange)
Wenn ja dann werden, bei Klage an den Verfassungsgerichtshof und deren Bestätigung, die Pensionisten alles zurückzahlen müssen.
Und wir wäre wieder bei Münschhausen :((