AK zu Neuordnung der Sozialhilfe: Weg mit Anrechnung des Partnereinkommens
Armutsbekämpfung muss bereits bei Arbeitslosigkeit anfangen
Wien (AK) – Die Vorschläge zur Neuordnung der Sozialhilfe sind wichtig und rich-tig. Sie sollen rasch umgesetzt werden, fordert die AK nach der gestrigen Enquete. Die Harmonisierung der Sozialhilfe, eine verbesserter Zugang zur Leistung, klare Rechtsansprüche statt Gnadenakte, österreichweit einheitliche Sozial-Mindeststandards in Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, Krankenversiche-rung für alle und bessere Unterstützung – Ansätze, die die volle Unterstützung der AK finden. Ein besonderes Anliegen der AK ist der Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Das hat zu extremen Ungerechtigkeiten vor allem zulasten der betroffenen Frauen geführt. Für die Mehrzahl aller Ableh-nungen ist das der Grund gewesen, so die ExpertInnen. Aber - so die ExpertInnen der AK – das allein werde nicht reichen. Flankierend zur Neuordnung der Sozialhil-fe sind auch andere Mittel zur Bekämpfung der Armut notwendig. Allen voran for-dert die AK endlich Maßnahmen gegen die Massenarbeitslosigkeit, und damit ver-bunden auch gegen das beschämend niedrige Niveau bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Eine Neuordnung der Sozialhilfe muss aus der Sozialhilfe ein bundeseinheitliches Sys-tem bedarfsorientierter Mindessicherung machen. Richtgröße soll dabei der Ausgleichs-zulagen-Richtsatz sein. Mehr Transparenz, leichterer Zugang zu Informationen und der Abbau von Leistungsunterschieden je nach örtlicher Inanspruchnahme sind bei der Mo-dernisierung ebenso wichtig wie die materielle Absicherung.
Eine weitere Hauptursache für den Anstieg der Verarmungsgefahr in Österreich ist die steigende Arbeitslosigkeit. Mit durchschnittlich fast 300.000 Arbeitssuchenden im Jahr 2003 wurde ein trauriger Rekord erzielt, sagen die AK ExpertInnen. Weder Arbeitslosen-geld noch Notstandshilfe und schon gar nicht die Sozialhilfe können verhindert, dass viele Betroffene und ihre Familie unter die Armutsgrenze rutschen. In Österreich wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz der Pensionsversicherungen als allgemein anerkannte Ar-mutsgrenze herangezogen. Da zeigt sich, dass 2002 zwei Drittel der Arbeitslosenleistun-gen unter diesem Richtwert von rund 630 Euro monatlich lagen. Rund 84 Prozent der Leistungen an Frauen lagen unter diesem Richtsatz. Noch drastischer ist das bei der Notstandshilfe: Mehr als 90 Prozent der Frauen und rund 75 Prozent der Männer erhiel-ten 2002 eine Notstandshilfe unter dem Ausgleichzulagen-Richtsatz.
Die AK fordert daher:
Mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik
+ damit auch sozial benachteiligten, erwerbsfähigen SozialhilfebezieherInnen in Hinkunft die notwendige Unterstützung bei Überwindung der individuellen Ursachen für Arbeitslo-sigkeit geboten werden kann
+ Recht auf Qualifizierung für alle, mittelfristig müssen dem AMS zusätzlich 250 Mio Euro für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Ausbau der Arbeitslosenversicherung:
+ Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
+ Verankerung von Mindeststandards bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
+ generelle Anhebung der Nettoersatzrate in einem ersten Schritt auf 57 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens
+ Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
+ Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld
Aktivierende Hilfen für SozialhilfeempfängerInnen (Betreuungsplan, Sach- und Dienstleis-tungsangebote wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegehilfe, Qualifzierungsangebote, Therapieplätze, Schuldenregelung...)
Schwarz/Blau wird bei allen diesen berechtigten Forderungen wieder herumeiern und nichts tun.
Aber vielleicht kommen sie noch auf die Idee die Notstandshilfe mittels Bonusschecks für Dienstleistungen auszugeben.
Kontakt:
INGRID KIRNICH - R.I.P. + 10.1.2016
(warteschlange)
AK zu Neuordnung der Sozialhilfe: Weg mit Anrechnung des Partnereinkommens
Wien (AK) – Die Vorschläge zur Neuordnung der Sozialhilfe sind wichtig und rich-tig. Sie sollen rasch umgesetzt werden, fordert die AK nach der gestrigen Enquete. Die Harmonisierung der Sozialhilfe, eine verbesserter Zugang zur Leistung, klare Rechtsansprüche statt Gnadenakte, österreichweit einheitliche Sozial-Mindeststandards in Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, Krankenversiche-rung für alle und bessere Unterstützung – Ansätze, die die volle Unterstützung der AK finden. Ein besonderes Anliegen der AK ist der Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Das hat zu extremen Ungerechtigkeiten vor allem zulasten der betroffenen Frauen geführt. Für die Mehrzahl aller Ableh-nungen ist das der Grund gewesen, so die ExpertInnen. Aber - so die ExpertInnen der AK – das allein werde nicht reichen. Flankierend zur Neuordnung der Sozialhil-fe sind auch andere Mittel zur Bekämpfung der Armut notwendig. Allen voran for-dert die AK endlich Maßnahmen gegen die Massenarbeitslosigkeit, und damit ver-bunden auch gegen das beschämend niedrige Niveau bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Eine Neuordnung der Sozialhilfe muss aus der Sozialhilfe ein bundeseinheitliches Sys-tem bedarfsorientierter Mindessicherung machen. Richtgröße soll dabei der Ausgleichs-zulagen-Richtsatz sein. Mehr Transparenz, leichterer Zugang zu Informationen und der Abbau von Leistungsunterschieden je nach örtlicher Inanspruchnahme sind bei der Mo-dernisierung ebenso wichtig wie die materielle Absicherung.
Eine weitere Hauptursache für den Anstieg der Verarmungsgefahr in Österreich ist die steigende Arbeitslosigkeit. Mit durchschnittlich fast 300.000 Arbeitssuchenden im Jahr 2003 wurde ein trauriger Rekord erzielt, sagen die AK ExpertInnen. Weder Arbeitslosen-geld noch Notstandshilfe und schon gar nicht die Sozialhilfe können verhindert, dass viele Betroffene und ihre Familie unter die Armutsgrenze rutschen. In Österreich wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz der Pensionsversicherungen als allgemein anerkannte Ar-mutsgrenze herangezogen. Da zeigt sich, dass 2002 zwei Drittel der Arbeitslosenleistun-gen unter diesem Richtwert von rund 630 Euro monatlich lagen. Rund 84 Prozent der Leistungen an Frauen lagen unter diesem Richtsatz. Noch drastischer ist das bei der Notstandshilfe: Mehr als 90 Prozent der Frauen und rund 75 Prozent der Männer erhiel-ten 2002 eine Notstandshilfe unter dem Ausgleichzulagen-Richtsatz.
Die AK fordert daher:
Mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik
+ damit auch sozial benachteiligten, erwerbsfähigen SozialhilfebezieherInnen in Hinkunft die notwendige Unterstützung bei Überwindung der individuellen Ursachen für Arbeitslo-sigkeit geboten werden kann
+ Recht auf Qualifizierung für alle, mittelfristig müssen dem AMS zusätzlich 250 Mio Euro für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Ausbau der Arbeitslosenversicherung:
+ Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
+ Verankerung von Mindeststandards bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
+ generelle Anhebung der Nettoersatzrate in einem ersten Schritt auf 57 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens
+ Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
+ Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld
Aktivierende Hilfen für SozialhilfeempfängerInnen (Betreuungsplan, Sach- und Dienstleis-tungsangebote wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegehilfe, Qualifzierungsangebote, Therapieplätze, Schuldenregelung...)
Aber vielleicht kommen sie noch auf die Idee die Notstandshilfe mittels Bonusschecks für Dienstleistungen auszugeben.