Platzverbot und Wegweisung
http://derstandard.at/standard.asp?id=1613021
Der österreichische Innenminister "im Krieg gegen die Drogen" kommt auf das sogenannte Wegweiserecht zurück.
Um zu wissen wer schon "WEGGEWIESEN" ist (um bei einem Neuauftauchen des Täters (?) ihn auch mit einer Verwaltungsstrafe belegen zu können) wird so eine Aktion sicher in das EKIS eingetragen.
Es trifft in erster Linie sicher Obdachlose, Drogenkranke - vor dem Gesetz sind aber alle GLEICH ;)
Der österreichische Innenminister "im Krieg gegen die Drogen" kommt auf das sogenannte Wegweiserecht zurück.
Um zu wissen wer schon "WEGGEWIESEN" ist (um bei einem Neuauftauchen des Täters (?) ihn auch mit einer Verwaltungsstrafe belegen zu können) wird so eine Aktion sicher in das EKIS eingetragen.
Es trifft in erster Linie sicher Obdachlose, Drogenkranke - vor dem Gesetz sind aber alle GLEICH ;)
RokkerMur - 2004.03.26, 06:15
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