Da werden nicht nur einzelne Sex-Clubs aus seltsamen Motiven bevorzugt, die Frauen sind diesen Clubs, die schnelle Aufenthaltsbewilligungen besorgen können völlig ausgeliefert
Dem Arbeitgeber sind alle Arbeitnehmer, die aus einem nicht-EWR-Land kommen, im ersten Jahr, dass sie in Österreich arbeiten, ausgeliefert. Denn die Beschäftigungsbewilligung kann nur auf Antrag des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt werden.
Voraussetzung für die erstmalige Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist, dass der ausländische Arbeitnehmer in den letzten 14 Monaten insgesamt 52 Wochen legal (also im Rahmen der Beschäftigungsbewilligung) tätig war. Erst die Arbeitserlaubnis erlaubt dem Ausländer, die Arbeit innerhalb des Bundeslandes frei zu wechseln.
Kontakt:
INGRID KIRNICH - R.I.P. + 10.1.2016
(warteschlange)
Voraussetzung für die erstmalige Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist, dass der ausländische Arbeitnehmer in den letzten 14 Monaten insgesamt 52 Wochen legal (also im Rahmen der Beschäftigungsbewilligung) tätig war. Erst die Arbeitserlaubnis erlaubt dem Ausländer, die Arbeit innerhalb des Bundeslandes frei zu wechseln.