Bin auf das gleiche reingefallen und will natürlich auch keine 59€ bezahlen. Hat schon jemand eine Mahnung oder sowas der gleichen bekommen?
Tommy (Gast) - 2006.08.18, 21:14
Auch ich bin völlig überrascht, daß die mir die Lebensprognose mit 59,-- Euro in Rechnung stellen. Ich bin absolut nicht bereit, für so eine Prognose, die auf anderen Internetseiten kostenfrei und als Gag zur Verfügung gestellt wird, zu zahlen. Ich finde es eine absolute Frechheit und reine Abzockerei, daß beim ersten Aufrufen der Homepage nicht im geringsten darauf hingewiesen wird, daß die das als eine zu bezahlende Dienstleistung betrachten.
Deshalb hab auch ich die angebliche Vertragserklärung WIDERRUFEN.
Mal sehen wie es weiter geht.
Marius (Gast) - 2006.08.18, 22:22
Ja ja, immer genau lesen.
Meiner Mutter ist es auch passiert auf lebensprognose.com
Ich darf's jetzt wieder ausbügeln ... also, hat irgend jemand von euch was neues? Mahnungen?
Bezahlt wird dieser Mist definitiv nicht. So ein müll!!!
konstantin werner (Gast) - 2006.08.19, 00:08
weiß zufällig jemand seit wann die diesen text unterhalb des eigentlichen contents auf lebensprognose.com stehen haben?
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 84.179.134.107 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: p54B3866B.dip0.t-ipconnect.de identifizierbar.
Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie die Möglichkeit Lebensprognose Test zu machen. lebensprognose.com wertet ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Lebenserwartung und Lebensprognose zur Verfügung.Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro Euro.
@konstantin werner
Mit der IP wird deren Betrug auch nicht legaler.
Hätte ich Zeit gehabt und das ausgefüllt wäre ich auch reingefallen, ich dachte aber das ist Satire bis ich das mit den 59 €uro gelesen haben ;)
Liese (Gast) - 2006.08.19, 08:51
ein Witz
Ich bin auch drauf reingefallen! ich dachte ich seh nicht richtig! habe auch Widerspruch eingelegt und werde die 59e nicht zahlen. Die können mir Mahnungen schicken bis sie grün werden. Das ist Abzocke unter aller Sau! Wenn ihr dagegen vorgeht: Ich bin dabei!
Keinen Cent kriegen die von mir! Einfach sofort per Mail wiederrufen und dann komplett ignorieren rate ich und so werd ich es auch handhaben! loserbande!! Die können uns doch gar nix! hoffe ich ;)
David (Gast) - 2006.08.19, 11:30
Gemeinsam schaffen wir das
Ich bin auch so ein geneppter. Mache dauernd solche Tests und jetzt kommt da ne Rechnung über 59Euro??
Kann ja wohl nicht wahr sein. Frage: Weiß jemand ob ne Rechnung per Mail genauso rechtskräftig ist, wie auf Papier? Könnte ja sein, dass ich die Adresse nie mehr anschau...
Hab zur Sicherheit meine Postadresse, die ich beim Provider angegeben habe, verändert.
Natürlich werde ich NICHTS bezahlen. Solche Betrüger!
flamingo4 - 2006.08.19, 21:51
unglaublich
Nun, warum soll es mir anders gehen als Euch.... Ich habe folgenden Brief verfasst und werde ihn morgen per Einschreiben abschicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 18.08.2006 über Internet versehentlich einen Lebensprognosetest angefordert. Die per mail gesendeten links wurden jedoch von mir nicht aktiviert.
Ich trete von diesem Vertrag gemäß §5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund fristgerecht zurück.
Sollten Sie sich darauf berufen wollen, mit der Leistungserbringung bereits begonnen zu haben oder dass ich als Kunde diese abgerufen haben soll, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass nach einem Beschluss des Kammergerichts vom 18.07.2006 das bloße Bereithalten der Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts auf einer Website - so wie hier - nicht den Anforderungen an die Textform im Sinne von § 126b BGB entspricht. Die Textform erfordere, dass die derart abzugebende Erklärung entweder in einer Urkunde oder aber in einer zu dauerhafter Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise übermittelt werde (vgl. auch Urteil des LG Kleve vom 22.11.2002 - 5 S 90/02 = NJW-RR 2003, 196).
Dieser Rechtsprechung folgend, hat mangels ordnungsgemäßer Widerrufbelehrung die Frist nicht zu laufen begonnen.
Welche chancen habe ich denn wenn ich das geld schon überwiesen habe? bin davon ausgegangen dass es eben in den AGB´s steht und dass die leistung von denen ja schon erbracht wurde und ich somit auch vor gericht die schlechteren karten hätte. wobei man ja auch sehen muss dass ein anwalt mehr als 59€ kosten würde.
bekomme ich mit fristgemäßem widersprich mein geld wieder? wohl eher weniger?
jacky (Gast) - 2006.08.21, 13:34
was kann man tun?
Ich habe denen eine Email gesendet das ich nix in Anspruch genommen habe. Als Antwort kam gleich zurück,das ich ja den Vertrag abgeschlossen habe, monatlich kostet es nun 8Euro und läuft wie vereinbart 1Jahr!!!!!! Dann habe ich geschrieben das ich von meinem Widerrufrecht gebrauch mache und von allem zurücktrete. Dann kam der Oberhammer, "Sie können nicht widerrufen da sie unsere Leistung in Anspruch genommen haben.Wenn sie dies nicht verstehen können wir leider nichts für sie tun." !!!!!!!!!!!!!!!!
Nun habe ich es gelassen denen noch weiter zu antworten, denn sowas ist mir echt zu blöd. Die können fordern was sie wollen! Mir egal, ich zahle nix!
Michi (Gast) - 2006.08.23, 17:20
Gilt das auch für die Schweiz?
Hallo, mir ist das gleichegeschehen. Kann man den Brief den Sie geschickt haben auch in der Schweiz anwenden oder muss ich mir da alles zusammen suchen?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Kontakt:
INGRID KIRNICH - R.I.P. + 10.1.2016
(warteschlange)
Hilfe
Deshalb hab auch ich die angebliche Vertragserklärung WIDERRUFEN.
Mal sehen wie es weiter geht.
Meiner Mutter ist es auch passiert auf lebensprognose.com
Ich darf's jetzt wieder ausbügeln ... also, hat irgend jemand von euch was neues? Mahnungen?
Bezahlt wird dieser Mist definitiv nicht. So ein müll!!!
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 84.179.134.107 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: p54B3866B.dip0.t-ipconnect.de identifizierbar.
Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie die Möglichkeit Lebensprognose Test zu machen. lebensprognose.com wertet ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Lebenserwartung und Lebensprognose zur Verfügung.Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro Euro.
Mit der IP wird deren Betrug auch nicht legaler.
Hätte ich Zeit gehabt und das ausgefüllt wäre ich auch reingefallen, ich dachte aber das ist Satire bis ich das mit den 59 €uro gelesen haben ;)
ein Witz
Link
http://www.affiliate.de/forum/viewtopic.php?p=77301#77301
Keinen Cent kriegen die von mir! Einfach sofort per Mail wiederrufen und dann komplett ignorieren rate ich und so werd ich es auch handhaben! loserbande!! Die können uns doch gar nix! hoffe ich ;)
Gemeinsam schaffen wir das
Kann ja wohl nicht wahr sein. Frage: Weiß jemand ob ne Rechnung per Mail genauso rechtskräftig ist, wie auf Papier? Könnte ja sein, dass ich die Adresse nie mehr anschau...
Hab zur Sicherheit meine Postadresse, die ich beim Provider angegeben habe, verändert.
Natürlich werde ich NICHTS bezahlen. Solche Betrüger!
unglaublich
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 18.08.2006 über Internet versehentlich einen Lebensprognosetest angefordert. Die per mail gesendeten links wurden jedoch von mir nicht aktiviert.
Ich trete von diesem Vertrag gemäß §5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund fristgerecht zurück.
Sollten Sie sich darauf berufen wollen, mit der Leistungserbringung bereits begonnen zu haben oder dass ich als Kunde diese abgerufen haben soll, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass nach einem Beschluss des Kammergerichts vom 18.07.2006 das bloße Bereithalten der Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts auf einer Website - so wie hier - nicht den Anforderungen an die Textform im Sinne von § 126b BGB entspricht. Die Textform erfordere, dass die derart abzugebende Erklärung entweder in einer Urkunde oder aber in einer zu dauerhafter Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise übermittelt werde (vgl. auch Urteil des LG Kleve vom 22.11.2002 - 5 S 90/02 = NJW-RR 2003, 196).
Dieser Rechtsprechung folgend, hat mangels ordnungsgemäßer Widerrufbelehrung die Frist nicht zu laufen begonnen.
http://www.affiliate.de/forum/viewtopic.php?p=77301#77301
bekomme ich mit fristgemäßem widersprich mein geld wieder? wohl eher weniger?
was kann man tun?
Nun habe ich es gelassen denen noch weiter zu antworten, denn sowas ist mir echt zu blöd. Die können fordern was sie wollen! Mir egal, ich zahle nix!
Gilt das auch für die Schweiz?
Besten Dank für Ihre Antwort!