Welche chancen habe ich denn wenn ich das geld schon überwiesen habe? bin davon ausgegangen dass es eben in den AGB´s steht und dass die leistung von denen ja schon erbracht wurde und ich somit auch vor gericht die schlechteren karten hätte. wobei man ja auch sehen muss dass ein anwalt mehr als 59€ kosten würde.
bekomme ich mit fristgemäßem widersprich mein geld wieder? wohl eher weniger?
Liese (Gast) - 2006.08.20, 23:54
hm
ich denke wenn du schon überwiesen hast siehts eher schlecht aus, aber ich würds auch versuchen!
wisst ihr ob die meine adresse über meinem email provider anfordern dürfen? ich wieß nich ob ich da ohne weitenres ne falsche adresse angeben darf und nun ist es ja auch schon 2 tage her. Ich denke ich werden den Brief, den die Kollegin weiter oben verfasst auch so oder so ähmlich abschicken, es sei denn dass ist dann ein Plagiat, ich muss mir also erst die Erlaubnis holen! ;)
weiß nur nicht obs nich besser ist die ganz zu ignorieren, hab nur per Email widerrufen, aber keine Antwort erhalten.
wie gehtihr jetzt vor? Schreibt ihr denne nen brief? Äbdert ihr eure daten beim email provider?
flamingo4 (Gast) - 2006.08.21, 08:04
warum?
Hallo nurso,
wenn ich einen Brief per Einschreiben abschicke, muss ich schließlich meine Adresse angeben. Was spricht dagegen?
Den Brief, den ich weiter oben reingesetzt habe, ist mit Vorgaben aus dem Internet verfasst. Von daher kann er ebenso übernommen werden!
nurso (Gast) - 2006.08.21, 09:20
Wenn die deinen richtigen Namen nicht haben und nicht kennen werden sie ihn vom Provider ohne Gericht auch nicht bekommen.
Schreibt man ihnen haben sie alle Daten.
paul (Gast) - 2006.08.21, 11:19
naja...
hab auch mit total falschen Daten dort mitgemacht.
Wenn mir ein gerichtlicher Bescheid entgegenflattern sollte, dann wäre es schon nett, den zu erhalten, damit man fristgerecht drauf reagieren kann. Sonst bin ich womöglich wegen irgendeiner Datenfälschung oder Betrugsabsicht dran :-(
na, wir werden sehen, was die zukunft bringt...
Kontakt:
INGRID KIRNICH - R.I.P. + 10.1.2016
(warteschlange)
http://www.ayom.com/topic-12732.html
bekomme ich mit fristgemäßem widersprich mein geld wieder? wohl eher weniger?
hm
wisst ihr ob die meine adresse über meinem email provider anfordern dürfen? ich wieß nich ob ich da ohne weitenres ne falsche adresse angeben darf und nun ist es ja auch schon 2 tage her. Ich denke ich werden den Brief, den die Kollegin weiter oben verfasst auch so oder so ähmlich abschicken, es sei denn dass ist dann ein Plagiat, ich muss mir also erst die Erlaubnis holen! ;)
weiß nur nicht obs nich besser ist die ganz zu ignorieren, hab nur per Email widerrufen, aber keine Antwort erhalten.
wie gehtihr jetzt vor? Schreibt ihr denne nen brief? Äbdert ihr eure daten beim email provider?
warum?
wenn ich einen Brief per Einschreiben abschicke, muss ich schließlich meine Adresse angeben. Was spricht dagegen?
Den Brief, den ich weiter oben reingesetzt habe, ist mit Vorgaben aus dem Internet verfasst. Von daher kann er ebenso übernommen werden!
Schreibt man ihnen haben sie alle Daten.
naja...
Wenn mir ein gerichtlicher Bescheid entgegenflattern sollte, dann wäre es schon nett, den zu erhalten, damit man fristgerecht drauf reagieren kann. Sonst bin ich womöglich wegen irgendeiner Datenfälschung oder Betrugsabsicht dran :-(
na, wir werden sehen, was die zukunft bringt...