ich bin 16 jahre und habe vor ein paar stunden auch eine rechung bekommen. da ich noch nicht volljährig bin und natürlich auch nicht bereit bin diese 59€ zuzahlen wollte ich einmal fragen was ich tun muss und ob jemand weiß wie das recht aussieht, weil ich wie gesagt noch minderjährig bin. Für einen Anwalt habe ich leider kein geld.danke
flamingo4 - 2006.08.24, 15:16
schau mal oben
wühö Dich mal durch diese Texte durch. Da gibt es Entwürfe zu einem Widerspruch. Ziemlich in der Mitte, findest Du zumindest einen von mir. Unten drunter würde ich setzen, dass Du noch nicht volljährig bist und somit nicht voll geschäftsfähig. Allerdings weiß ich nicht, ob es da zum Alter von 16 noch Abstufungen gibt. Außerdem müsstest Du eigentlich (meines Erachtens), das Ganze von Deinen Eltern aufsetzen lassen, bzw. unterschreiben lassen, da wenn Du noch nicht voll geschäftsfähig bist, dann bist Du es auch nicht für einen Widerspruch. Also vorformulieren und Deinen Eltern zeigen. Sollten die toben, dann zeige ihnen die Seite hier und demonstrier ihnen, wieviele Erwachsene drauf reingefallen sind.
caro0605 - 2006.08.24, 16:56
danke
okay danke ich werd mal probieren ihn das schonend beizubringen..... ich hoffe das das alles so klappt.. sollte ich das dann per post schicken oder per mail.... wenn ich einen brief schreiben würde würde die ja meine richtige adresse rausbekommen und ich hatte bei denen eine falsche eingegeben...
LG und danke caro
flamingo4 - 2006.08.24, 20:34
tja
da gibt es hier unterschiedliche meinungen. Ich persönlich bin der meinung es per mail und per Brief zu machen (einschreiben), damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Andere sind anderer Meinung. Auch das würde ich mit Deinen Eltern besprechen...
nein
hallo
schau mal oben
danke
LG und danke caro
tja
Denen die richtige Adresse frei Haus zu liefern ist aber garantiert nicht die Lösung.