Na super! Bin auch auf reingefallen. Habe nun schon das zweite Mahn-Mail bekommen. Ich habe mich mal hier "durchgelesen"....kann mir einer sagen ob das auch für Südtirol gilt??? Das liegt ja bekanntlich in Italien und da laufen die Gesetze etwas anders als in Deutschland..... kann da ein Inkassabüro überhaubt was machen???? Das wäre ja die reinste Konkurenz für der Mafia ;-)
Bin warscheinlich der einzige "Italiener" der da reingesaust ist.
Sollten noch weitere Südtiroler reinfallen.... meldet euch bei mir virgo@dnet.it und wir machen Anzeige bei der Questur in Bozen.
Flunder007 - 2006.09.01, 21:57
LEUTE, DER BIZZ - FASS OHNE BODEN, Beitrag!
Hi!, ich hab den Beitrag von BIZZ gefunden! Wenn ihr das angschaut habt wisst ihr, dass ihr euch keine sorgen machen müsst! Es ist über einen anderen Fall der Xentria AG ist aber vergleichbar! Versteckte Kosten halt!
hier der link! Unbedingt anschauen, dann gehts euch besser :)!
Ich habe heute mein Widerrufsrecht "in Anspruch genommen", wie es so schön heißt.
Wem nix einfällt kann diesen Text gerne übernehmen, sofern er euch nützt.
Alles Gute an alle! Ich habe fast den gesamten Beitrag durchgelesen und natürlich mitverfolgt.
1. XENTRIA AG ist ein unseriöses Unternehmen, dass erst seit dem 08.06.2006 im Handelsregister eingetragen ist. Außerdem wurden schon unschöne Antworten an die sogenannten "Kunden" verfasst, was die Angelegenheit unterstreicht.
2. XENTRIA AG wird NICHT vor Gericht gehen und damit kein Inkassobüro der Welt einschalten. Es dürften schon über 300 Leute sein, die sich gegen diese Firma wehren und so viele Prozesse werden teuer :D . Dazu kommt noch, dass die keinen Gerichtsstand angegeben haben, was, soweit ich weiß, nicht legal ist (Jeder Seitenbetreiber muss ein vollständiges Immpressum angeben, besonders bei kommerziellen Seiten)
3. Ihr seid auch nach Erhalt einer Manung zu GAR NICHTS GEZWUNGEN. Jeder Vertrag in dieser Art und Weise muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht beinhalten und das hat die XENTRIA AG definitiv nicht.
Sie gibt an, dass das Widerrufsrecht mit Abschluss der Umfrage endet.
Ich jedenfalls brauche keine 14 Tage zum Ausfüllen^^.
ALSO NICHT ZAHLEN!
Sorry aber ich bin weder Jurist noch volljährig, berücksichtigt und berichtigt mich deshalb, wenn nötig! Hier nun meine Widerrufsmail (Mail, Fax und Briefe sind als Mittel vollkommen legal)
______________________
Guten Tag!
Aufgrund der BIZZ-Sendung (ProSieben) über ihre Firma XENTRIA AG nehme ich nun mein Widerrufsrecht in Anspruch. Dies ist durch folgendes Gesetz festgelegt:
Bei im Internet geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern regelmäßig ein Widerrufsrecht nach 312d Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu.
Der Widerruf kann innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden. Dabei genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Der Unternehmer muss im Streitfall beweisen, dass und wann die Widerrufsbelehrung erfolgt ist.
Da sich nun auch der Verbraucherschutz rät, sich von ihrer "Firma" fernzuhalten, sie mehrere falsche Adressen in ihrem Impressum hinterlegt haben sowie nachweisbare Fälle, in denen sie sich unseriös gegenüber "ihren Kunden" verhalten haben, untermauern den Verdacht auf Betrug, umgangsprachlich auch Abzocke genannt.
Außerdem bitte ich darum, dass sie jegliche Daten, die von mir vorhanden sind, aus ihrem Register löschen. Ferner werde auch ich mich gegebenfalls an einer Massenklage beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
Euer Name
____________________
Flunder007 - 2006.09.01, 22:14
Also ich persönlich mach da jetzt gar nichts mehr! Die gehen nicht vor Gericht, da sie beim Verbraucherschutz sehr berüchtigt und bekannt sind. Die ignorieren das Wiederufungsschreiben sowieso komplett. Das ist einfach unseriös und sollte nicht beachtet werden! Wie schon in BIZZ gesagt! Leute die auf diesen Trick reingefallen sind sollen einfach NICHT ZAHLEN!
Übrigens, sie machen sich schon allein dadurch strafbar, dass die Angegebene Firmenadresse auf der Hp nicht stimmt!
Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich um Korrektur! Bin ja erst 15;)!
lebenstester
Bin warscheinlich der einzige "Italiener" der da reingesaust ist.
Sollten noch weitere Südtiroler reinfallen.... meldet euch bei mir virgo@dnet.it und wir machen Anzeige bei der Questur in Bozen.
LEUTE, DER BIZZ - FASS OHNE BODEN, Beitrag!
hier der link! Unbedingt anschauen, dann gehts euch besser :)!
http://files.speicherplatte.de/bizz_fass_ohne_boden_xentria_ag_15-08-2006.wmv
MfG
Widerruf - Vorlage
Wem nix einfällt kann diesen Text gerne übernehmen, sofern er euch nützt.
Alles Gute an alle! Ich habe fast den gesamten Beitrag durchgelesen und natürlich mitverfolgt.
1. XENTRIA AG ist ein unseriöses Unternehmen, dass erst seit dem 08.06.2006 im Handelsregister eingetragen ist. Außerdem wurden schon unschöne Antworten an die sogenannten "Kunden" verfasst, was die Angelegenheit unterstreicht.
2. XENTRIA AG wird NICHT vor Gericht gehen und damit kein Inkassobüro der Welt einschalten. Es dürften schon über 300 Leute sein, die sich gegen diese Firma wehren und so viele Prozesse werden teuer :D . Dazu kommt noch, dass die keinen Gerichtsstand angegeben haben, was, soweit ich weiß, nicht legal ist (Jeder Seitenbetreiber muss ein vollständiges Immpressum angeben, besonders bei kommerziellen Seiten)
3. Ihr seid auch nach Erhalt einer Manung zu GAR NICHTS GEZWUNGEN. Jeder Vertrag in dieser Art und Weise muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht beinhalten und das hat die XENTRIA AG definitiv nicht.
Sie gibt an, dass das Widerrufsrecht mit Abschluss der Umfrage endet.
Ich jedenfalls brauche keine 14 Tage zum Ausfüllen^^.
ALSO NICHT ZAHLEN!
Sorry aber ich bin weder Jurist noch volljährig, berücksichtigt und berichtigt mich deshalb, wenn nötig! Hier nun meine Widerrufsmail (Mail, Fax und Briefe sind als Mittel vollkommen legal)
______________________
Guten Tag!
Aufgrund der BIZZ-Sendung (ProSieben) über ihre Firma XENTRIA AG nehme ich nun mein Widerrufsrecht in Anspruch. Dies ist durch folgendes Gesetz festgelegt:
Bei im Internet geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern regelmäßig ein Widerrufsrecht nach 312d Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu.
Der Widerruf kann innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden. Dabei genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Der Unternehmer muss im Streitfall beweisen, dass und wann die Widerrufsbelehrung erfolgt ist.
Da sich nun auch der Verbraucherschutz rät, sich von ihrer "Firma" fernzuhalten, sie mehrere falsche Adressen in ihrem Impressum hinterlegt haben sowie nachweisbare Fälle, in denen sie sich unseriös gegenüber "ihren Kunden" verhalten haben, untermauern den Verdacht auf Betrug, umgangsprachlich auch Abzocke genannt.
Außerdem bitte ich darum, dass sie jegliche Daten, die von mir vorhanden sind, aus ihrem Register löschen. Ferner werde auch ich mich gegebenfalls an einer Massenklage beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
Euer Name
____________________
Übrigens, sie machen sich schon allein dadurch strafbar, dass die Angegebene Firmenadresse auf der Hp nicht stimmt!
Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich um Korrektur! Bin ja erst 15;)!
MfG
Habe mir das gerade angesehen - würden sich nicht soviele ärgern wäre das ein Satirebeitrag.
;)