momo58 - 2006.09.08, 19:00

Lebensprognose

Ich würde niemandem raten dieser Abzockerfima sein sauer verdientes Geld in den Rachen zu werfen.Wenn die Geld wollen dann sollen sie Arbeiten gehen,wir müßen das auch.Hier noch ein Musterbrief für alle Interessenten.

Kunden Nr.:
Mahnungs Nr.:

XXX, den XX. September 2006

Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom XXYYZZ Juli 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer "ausdrücklichen Zustimmung" oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. "Downloaden bestimmter Inhalte", erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll


Zum schluß noch darauf hinweisen das man auf keinen Fall zahlen wird und das auch das Beauftragen einer Inkassofirma keinen Zweck hat ,weil die auf den Kosten sitzen bleibeb würden.
Würde mich freuen wenn ich jemandem helfen konnte.
elfen1@web.de

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Solltest mal googeln: http://www.erstau nlich.at/index.php?option= com_content&view=article&i d=310:ausgepirscht-rokkerm ur # http://www.erstaunlic h.at/index.php?option=com_ content&view=article&id=84 6:wo-ist-rokker-mur # http s://deralltaeglichewahnsin n.wordpress.com/2010/03/04 /mal-was-erstaunliches/
warteschlange - 2015.05.15, 08:39
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warteschlange - 2015.05.12, 20:51
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warteschlange - 2015.05.10, 19:30
Verbrechen gegen die...
warteschlange - 2015.04.19, 20:25
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nach 1 stunde war zwar unser bad voller sch... aber...
warteschlange - 2015.03.28, 07:26
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warteschlange - 2015.03.23, 16:12
67 nur, armer Mann !
warteschlange - 2015.03.20, 14:33

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RokkerMur - 2018.04.14, 21:56

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