Hi, auf die Frage hin, was aus den Leuten geworden ist, die im august schon drauf reingefallen waren. Tja hier bin ich. Habe mich bloß auf´s Lesen beschränkt, weil eh alles gesagt ist, was es zu sagen gibt. Ich hatte schon Mitte August den Fehler gemacht mich nachts im Fieberwahn bei denen zu registrieren. Von Kosten hab ich nix gesehen. Weder auf der Seite, noch in den AGBs.
Daher hab ich auch sofort nach Erhalt der Rechnung den ganzen Unsinn wegen Irrtums angefochten. Damit ist das ganze "Geschäft" ungültig, egal ob die Widerrufsfrist vorbei ist. Man wäre maximal zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung verpflichtet, welche aber die eigentlichen Kosten von 59€ nicht übersteigen kann. Da das ganze nach §§ 119 und 123 aber auch noch eine arglistige Täuschung ist, fällt die Zahlung eines Schadensersatzes weg. Meine Mail hat leider keiner wirklich gelesen. Als Antwort bekam ich das hier schon öfters veröffentliche Standard-Schreiben, daß ich nicht widerrufen könne. Habe ich ja auch nicht. Das ist immerhin ein Unterschied zur Anfechtung wegen Irrtums.
Die könnten sich also alles sparen, was sie gegen mich in die Wege leiten, weil das Rechtsgeschäft nun mal nichtig ist.
Zudem erfüllt das ganze den Tatbestand des Wuchers. 59€ für so einen "wissenschaftlichen Test". Ich weiß ja nicht, aber die aussagen in der auswertung "Sie trinken keinen Alkohol - weiter so" oder "Sie rauchen nicht - prima" sind für mich keine wissenschaftlichen Belange. Das ist Verarsche. Was soll´s.
Nach der ersten Mahnung hab ich denen noch einmal geschrieben, keine Reaktion, ganze 4 Wochen lang. Nun kam letzte Woche irgendwann (wieder per mail) die LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG. Scheinbar haben sie mittlerweile nach 1,5 Monaten doch mal mitbekommen, daß die eingegebenen Daten nicht existieren und Ihre postale Mahnung zurück kam. Freut mich, daß sie Porto verschwendet haben.
ABER jetzt mal noch eine Frage von mir:
mooby0 hatte weiter oben geschrieben, daß er von bonusmail.de eine e-mail mit "Wirst du wirklich nur 53 Jahre alt?" und einen link www.altersverschau.com bekommen hat.
So hat das bei mir ja auch angefangen, war irgendwas anderes, aber die selbe Masche. "Sie werden 65 Jahre! Werden Sie wirklich nur 65 Jahre. Jetzt testen auf www.lebensprognose.com". Fazit ist, daß mich die mail als Spam erreicht hat. Ich hab das nie bestellt, wollt´s nie haben. Habe aber im nächtlichen Fieberwahn draufgeklickt. Fakt ist aber, daß mit versendung dieser unerwünschten Werbemails ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz von Xentria begangen wurde. Das ist ein unumstößlicher Fakt, den die Polizei bei einer anzeige nicht vom Tisch wischen kann. Nun habe ich diese wirklich allererste spammail leider nicht mehr. Darum meine FRAGE, ob die noch jemand im Postkasten hat.
Ansonsten habe ich alles gesammelt, was ich von denen bekommen habe. Da sie mir auf meine anfechtung, zwar mit belanglosem Inhalt, aber immerhin, geantwortet haben, habe ich damit auch gleichzeitig den Beweis, daß sie meine Anfechtung auch erhalten haben. Damit kann ich mich zurücklehen und die Füße hoch tun.
By the way gibt es auf www.verbraucherrechtliches.de neuerdings ein offizielles Urteil, daß die Bereitstellung der AGBs im Internet vollkommen ausreichend ist. Nur als Info, weil das hier viele als Grund für den Widerruf sehen. Ist es leider nicht. Aber gegen die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung und wegen des Verstoßes gegen Treu und Glauben, sind wir fein raus aus der Sache.
Ansonsten muß ich noch ein großes Lob an diejenigen aussprechen, die diesen Blogg hier mit nützlichen Infos füllen und nicht ständig fragen, was sie tun können, weil sie´s nun auch erwischt hat.
einer der Ersten
Daher hab ich auch sofort nach Erhalt der Rechnung den ganzen Unsinn wegen Irrtums angefochten. Damit ist das ganze "Geschäft" ungültig, egal ob die Widerrufsfrist vorbei ist. Man wäre maximal zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung verpflichtet, welche aber die eigentlichen Kosten von 59€ nicht übersteigen kann. Da das ganze nach §§ 119 und 123 aber auch noch eine arglistige Täuschung ist, fällt die Zahlung eines Schadensersatzes weg. Meine Mail hat leider keiner wirklich gelesen. Als Antwort bekam ich das hier schon öfters veröffentliche Standard-Schreiben, daß ich nicht widerrufen könne. Habe ich ja auch nicht. Das ist immerhin ein Unterschied zur Anfechtung wegen Irrtums.
Die könnten sich also alles sparen, was sie gegen mich in die Wege leiten, weil das Rechtsgeschäft nun mal nichtig ist.
Zudem erfüllt das ganze den Tatbestand des Wuchers. 59€ für so einen "wissenschaftlichen Test". Ich weiß ja nicht, aber die aussagen in der auswertung "Sie trinken keinen Alkohol - weiter so" oder "Sie rauchen nicht - prima" sind für mich keine wissenschaftlichen Belange. Das ist Verarsche. Was soll´s.
Nach der ersten Mahnung hab ich denen noch einmal geschrieben, keine Reaktion, ganze 4 Wochen lang. Nun kam letzte Woche irgendwann (wieder per mail) die LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG. Scheinbar haben sie mittlerweile nach 1,5 Monaten doch mal mitbekommen, daß die eingegebenen Daten nicht existieren und Ihre postale Mahnung zurück kam. Freut mich, daß sie Porto verschwendet haben.
ABER jetzt mal noch eine Frage von mir:
mooby0 hatte weiter oben geschrieben, daß er von bonusmail.de eine e-mail mit "Wirst du wirklich nur 53 Jahre alt?" und einen link www.altersverschau.com bekommen hat.
So hat das bei mir ja auch angefangen, war irgendwas anderes, aber die selbe Masche. "Sie werden 65 Jahre! Werden Sie wirklich nur 65 Jahre. Jetzt testen auf www.lebensprognose.com". Fazit ist, daß mich die mail als Spam erreicht hat. Ich hab das nie bestellt, wollt´s nie haben. Habe aber im nächtlichen Fieberwahn draufgeklickt. Fakt ist aber, daß mit versendung dieser unerwünschten Werbemails ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz von Xentria begangen wurde. Das ist ein unumstößlicher Fakt, den die Polizei bei einer anzeige nicht vom Tisch wischen kann. Nun habe ich diese wirklich allererste spammail leider nicht mehr. Darum meine FRAGE, ob die noch jemand im Postkasten hat.
Ansonsten habe ich alles gesammelt, was ich von denen bekommen habe. Da sie mir auf meine anfechtung, zwar mit belanglosem Inhalt, aber immerhin, geantwortet haben, habe ich damit auch gleichzeitig den Beweis, daß sie meine Anfechtung auch erhalten haben. Damit kann ich mich zurücklehen und die Füße hoch tun.
By the way gibt es auf www.verbraucherrechtliches.de neuerdings ein offizielles Urteil, daß die Bereitstellung der AGBs im Internet vollkommen ausreichend ist. Nur als Info, weil das hier viele als Grund für den Widerruf sehen. Ist es leider nicht. Aber gegen die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung und wegen des Verstoßes gegen Treu und Glauben, sind wir fein raus aus der Sache.
Ansonsten muß ich noch ein großes Lob an diejenigen aussprechen, die diesen Blogg hier mit nützlichen Infos füllen und nicht ständig fragen, was sie tun können, weil sie´s nun auch erwischt hat.
Weitere Infos gibts auf den Seiten
http://www.verbraucherrechtliches.de
http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=40279&page=1&pp=10
http://forum.boocompany.com/index.php?sid=e9926516266d7a1393115a89afd27cca
Grüße, Flo