nömix - 2008.03.23, 08:42
Das WE Fahrverbot für Lkw über 7,5 t höchstzulässiges Ges.Gewicht gilt in Österreich von Samstag 15:00 bis 24:00 h und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 h. Ausgenommen sind u.a. Transporte von verderblichen Lebensmitteln (z.B. Milchprodukte, Backwaren, Obst/Gemüse, Kühltransporte usw.) oder Transporte mit Sondergenehmigung (z.B. Zeitschriften, Luftfracht usw.) sowie in begrenztem Rahmen sog. kombinierter Verkehr Schiene/Straße (z.B. Container/WAB-Transporte). Gebührenpflichtige Sondergenehmigungen für bestimmte Strecken werden von der jeweiligen BH erteilt, dabei kommt es bekanntermaßen leider häufig zu Unregelmäßigkeiten.