Trafik Todesschuss - private Geldverteidigung II
Der Boulevard feiert Helden 8.1.2010
Teil 1: Jubel für den Todesschützen (via warteschlange, 4.1.2009)
Schaulustige sind nach so einem Vorfall immer in Massen vorhanden, mit gezückten Handykameras lässt sich die Leiche eines Menschen der 2 Stunden auf offener Strasse liegt hervorragend ablichten.
Später, zu Hause schickt der "Handyreporter" mehrere Bilder an "seine Lieblingszeitung", manche an die APA.
Man postet sinnlose Vergleiche - für den privaten Waffenbesitz,
Natürlich werden Vergleiche mit der Schweiz herangezoomt, die Schweizer gelten ja als besonders schiesswütig. ;)
Und erst die Amerikaner ;))
Selten dumme Menschen stellen per Diagnose aus einem winzigen Kaffeehaus fest:
Das war ein klarer Fall von Notwehr !
Wir sind uns sicher, der Trafikant würde seine
Selbstverteidigung (das Recht dazu hatten wir ihm nicht abgesprochen) im Falle einer Wiederholung (UND KÖNNTE MAN DIE ZEIT ZURÜCKDREHEN) anders anlegen, wahrscheinlich würde er den Täter nicht nochmals zwischen die Lotto-Annahmemaschinen erlegen.
Das Schlimme an Waffen ist:
Mit ihnen löst man keine Probleme, wenn Schütze trifft ist die Entscheidung meistens ENDGÜLTIG.
Und falls man als Verteidiger zum Zug kommt ist man immer Zweiter, ausser das Gegenüber hat keine echte Waffe.
Wie in unserem Fall in Wien.
standard Berichterstattung
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