An einem Paragraphen kann kein Kirchenrechtler was ändern, er kann sich nur auf jene Paragraphen des Kirchenrechtes beziehen.
Kein Kirchenrechtler kann somit eigene Gesetzesentwürfe des Kirchenrechtes verfassen und so wie ich gelesen habe, tut dieser Padre es auch nicht, sondern er bezieht sich auf bereits existierende Paragraphen des Kirchenrechtes.
Kirchenrecht
Kein Kirchenrechtler kann somit eigene Gesetzesentwürfe des Kirchenrechtes verfassen und so wie ich gelesen habe, tut dieser Padre es auch nicht, sondern er bezieht sich auf bereits existierende Paragraphen des Kirchenrechtes.
Sie sind hier unerwünscht.
Grund: Vernebelung und falsche Erklärung des Kirchenrechtes.
Kirchenrecht ist kein RECHT.