bunkermania und staatsgeheimnisse
Der Bunker der deutschen Bundesregierung sieht aus wie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, "wir Österreicher" haben aber auch einen Bunker für die Staatsoberhäupter, leider mangels Transparenz nicht im Internet zu finden. In manchen Dingen funktioniert die Geheimhaltung - (wegen der Strafen) *gg* "unser" Bunker liegt angeblich irgendwo in der Stiftskaserne...
Verrat von Staatsgeheimnissen
§ 252. (1) Wer einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. (2) Wer der Öffentlichkeit ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Verrat von Staatsgeheimnissen
§ 252. (1) Wer einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. (2) Wer der Öffentlichkeit ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
warteschlange - 2003.03.02, 05:14
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