A: Neue Abmahnwelle beruft sich auf E-Commerce-Gesetz
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=196192
Der Anwalt hat dem "Verein zur Förderung des -lauteren Wettbewerbes" einen falschen Namen gegeben, besser wäre bei diesen Praktiken ein "un-" vorher anzuhängen.
Der Anwalt hat dem "Verein zur Förderung des -lauteren Wettbewerbes" einen falschen Namen gegeben, besser wäre bei diesen Praktiken ein "un-" vorher anzuhängen.
warteschlange - 2003.10.29, 17:34