Außenministerium nur Postfach für`s Innenministerium
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Wird immer merkwürdiger der Präsidentenwahlkampf in Österreich.
Wird immer merkwürdiger der Präsidentenwahlkampf in Österreich.
RokkerMur - 2004.04.14, 09:09
Voraussetzung für die erstmalige Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist, dass der ausländische Arbeitnehmer in den letzten 14 Monaten insgesamt 52 Wochen legal (also im Rahmen der Beschäftigungsbewilligung) tätig war. Erst die Arbeitserlaubnis erlaubt dem Ausländer, die Arbeit innerhalb des Bundeslandes frei zu wechseln.